Eine individuelle Pflege ist für uns besonders wichtig, da wir jeden Menschen als ein Individuum mit eigenen Wünschen und Vorstellungen respektieren.
Wir klären mit den Betroffenen und gegebenenfalls Angehörigen die persönliche Situation und empfehlen aus pflegefachlicher Sicht ein angemessenes Unterstützungsangebot. Ein erster Besuch findet in der Regel zu Hause oder – wenn es erforderlich ist – im Krankenhaus statt. In dem Gespräch informieren wir über alle organisatorischen sowie pflegerischen Aspekte und klären über eventuell entstehende Kosten auf.
Die Maßnahmen unserer aktivierenden Pflege planen wir zielgerichtet, um möglichst eine selbständige Lebensführung der Betroffenen zu erhalten oder zurück zu gewinnen.
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der individuellen und kontinuierlichen Pflege ist die Bezugspflege bei MSKS. Das heißt, wir arbeiten mit Stammtouren, die diese Bezugspflege sicherstellen.
Im Rahmen der Gesundheitspflege bieten wir vielfältige Pflegeleistungen an. Diese umfassen die Bereiche Grund-, Behandlungs-, Ersatzpflege sowie Pflege von Menschen mit Demenz und sind nachfolgend erläutert.
Grundpflege
Unter dem Begriff Grundpflege nach SGB V, SGB XI und SGB XII versteht man alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, die nachstehend aufgelistet sind:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
- Ernährung (Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen/Transfer, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
Im Rahmen der Grundpflege führen wir bei Bedarf eine Vielzahl unterschiedlicher Prophylaxen (Vorbeugemaßnahmen wie zum Beispiel Dekubitus-, Kontraktur- oder Pneumonie-Prophylaxen) durch. Dies spiegelt unser Verständnis von Gesundheitspflege wieder, die immer auch den Aspekt der Gesunderhaltung einschließt. Die Gewährleistung einer würdevollen Pflege mit bestmöglicher Lebensqualität steht dabei im Vordergrund.
Sie haben seit dem 01.01.2013 die Möglichkeit Ihre Sachleistung entweder in Form von Leistungskomplexen oder aber in Zeiteinheiten zu wählen. Dazu beraten wir Sie gerne individuell.
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Sie werden in der Regel an Pflegefachkräfte delegiert, um Krankenhaus-Aufenthalte zu vermeiden, Krankheiten zu heilen, Verschlechterungen zu verhüten und Beschwerden zu lindern.
Diese Leistungen nach SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung) können auch im Rahmen der Vor- und Nachsorge bei Operationen erbracht werden. Voraussetzung ist eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege durch den behandelnden Arzt. Folgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend:
- Injektionen, zum Beispiel Insulin spritzen bei Diabetes
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Dekubitusbehandlung
- Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
- Messung von Blutdruck und Blutzucker
- Katheterisierung der Harnblase
- Versorgung von PEG-Sonden
- Stomaversorgung (Anus Praeter, Urostoma)
- Inhalation
Ersatzpflege gemäß § 39 SGB XI
Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist.
Wir übernehmen die Pflege ersatzweise und erbringen die Leistungen nach Stunden oder Leistungskomplexen.
Für die Bewilligung von Ersatzpflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung zu Hause versorgt haben.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder für die Antragstellung bei der Pflegekasse Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder über Ihre Kontaktaufnahme.