29. August 2016

Verständlich beraten

Eine verständliche Beratung ist uns wichtig. Wir informieren in allen praktischen und theoretischen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Hilfeleistungen.

In unserem Beratungsbüro, in unseren Stationen oder nach Absprache beim Patienten zu Hause stehen Ihnen je nach Schwerpunkt unsere Pflegedienstleitungen oder erfahrenen Pflegefachkräfte zur Seite, um Sie individuell zu beraten, zu schulen und anzuleiten.

Mit unseren Beratungsleistungen – zu denen auch das Angebot von kostenlosem Informationsmaterial gehört – wollen wir entlasten und zu einer besseren Bewältigung der persönlichen Situation von Patienten und Angehörigen beitragen.

 

Soziale Beratung

Mit unserer sozialen Beratung unterstützen wir zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung gemäß SGB V und der Sozialhilfe gemäß SGB XII – zum Beispiel zu Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsarten
  • Beratung zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige (Ersatzpflege gem. § 39 SGB XI; zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 45 a / b SGB XI)
  • Unterstützung bei Anträgen auf Bewilligung einer Pflegestufe oder auf Kostenübernahme zum Beispiel durch einen Sozialhilfeträger
  • Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Widersprüchen
  • Beratung zu Fragen der rechtlichen Betreuung
  • Hilfen zur Vermeidung von Krisensituationen – zum Beispiel durch psychosoziale Unterstützung

 

Pflegefachliche Beratung

Die pflegefachliche Beratung umfasst unter anderem:

  • Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs inklusive einer individuellen Risikoeinschätzung und Beratung während des Erstbesuchs und in regelmäßig wiederkehrenden Abständen (mind. 2 x jährlich)
  • Informationen und Tipps zur Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege
  • Spezielle Anleitung und Schulung von pflegenden Angehörigen (§ 45 SGB XI)
  • Achtsamkeitstraining 
  • Beratung, Beantragung und Vermittlung von Pflege- und Verbrauchshilfsmitteln – zum Beispiel Pflegebetten, Gehhilfen, Rollstühlen, sowie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe für den Gebrauch der Pflegeperson
  • Beratung zu ergänzenden therapeutischen Leistungen und Heilmitteln – zum Beispiel Logopäden oder Physiotherapeuten
  • Informationen über alternative Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten
  • Vorbereitung und Teilnahme an Besuchen des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen (MDK)
  • Durchführung von Beratungsbesuchen (§ 37.3 SGB XI) bei Erhalt von Geldleistungen